Unterstützer des Volksbegehrens «Betonflut eindämmen» während einer Kundgebung. Foto: Matthias Balk
17.07.2018

Volksbegehren gegen Flächenfraß ist unzulässig

Die gesetzlichen Voraussetzungen seien nicht gegeben, sagte der Präsident des Gerichts, Peter Küspert, am Dienstag bei der Urteilsverkündung in München. Durch die Ziele des Volksbegehrens würde die kommunale Planungshoheit unzulässig eingeschränkt.

Die Initiatoren des Volksbegehrens wollten den Flächenverbrauch in Bayern mit einer gesetzlichen Höchstgrenze auf fünf Hektar pro Tag reduzieren. Derzeit liegt der Flächenverbrauch im Freistaat bei rund zehn Hektar am Tag.

Das Innenministerium hatte den Antrag für das Volksbegehren vor mehreren Wochen bereits aus verfassungsrechtlichen Bedenken abgelehnt. Der dazugehörige Gesetzentwurf schränke die kommunale Planungshoheit ein, «ohne für Ausmaß und Tragweite dieser Einschränkung wesentliche Entscheidungen zu treffen», begründete das Ministerium damals seine Entscheidung.

Die Unterstützer des Volksbegehrens, darunter Grüne, ÖDP, die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, der Landesbund für Vogelschutz und der Bund Naturschutz in Bayern, hatten am 7. März mehr als 48.000 Unterschriften – deutlich mehr als die notwendigen 25.000 – beim bayerischen Innenministerium eingereicht.

Nach dem vor Gericht gescheiterten Volksbegehren gegen den großen Flächenverbrauch in Bayern wollen die Initiatoren im anstehenden Landtagswahlkampf weiter für ihre Ziele kämpfen. «Die Tür für eine Höchstgrenze ist ja nicht komplett zugeschlagen worden», sagte der Beauftragte des Aktionsbündnisses und Chef der Grünen im bayerischen Landtag, Ludwig Hartmann, am Dienstag in München.

«Ein Weg ist uns heute versperrt worden», betonte Hartmann und kündigte an, das Thema im Wahlkampf prominent platzieren zu wollen. Ähnlich äußerte sich auch der Bund  Naturschutz in Bayern (BN), der auch Teil des Bündnisses ist: «Die Enttäuschung im Trägerkreis und bei den vielfältigen Unterstützern ist groß. Genauso groß ist aber der Wille, weiter für eine deutliche Reduktion des Flächenfraßes zu kämpfen und dieses Ziel massiv in den Wahlkampf hineinzutragen.»


dpa-infocom

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