19.11.2013

Vogelschutz: Neue Beweisanträge im Startbahn-Prozess

19.11.2013, 13:17 Uhr

Unter anderem wollen mehrere von dem umstrittenen Projekt betroffene Gemeinden durch neue Gutachten geklärt wissen, ob das Luftverkehrsaufkommen bis 2025 in der Baugenehmigung richtig prognostiziert wurde. Andere Anträge befassen sich mit der Kapazität der bestehenden beiden Pisten und mit dem zu erwartenden zusätzlichen Fluglärm, sollte die dritte Piste gebaut werden.

Nach diesen Anträgen wollte der Bund Naturschutz in Bayern (BN) als Kläger gegen das Milliardenprojekt Gutachten zum Vogelschutz verlangen. So wollen die Naturschützer prüfen lassen, ob Zugvögel durch den Bau der Piste wertvolle Überwinterungs- und Rastplätze verlieren.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) befasst sich seit März in bislang 36 Verhandlungstagen mit einer Reihe von Klagen gegen das 1,2 Milliarden Euro teure Projekt. Unter anderem wollen der BN und zahlreiche Kommunen sowie Privatleute den Bau der Startbahn verhindern. Mit einem Urteil ist frühestens Anfang 2014 zu rechnen.

dpa-infocom / uk

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