Das Landratsamt hat am bayerischen Bodenseeufer eine Stallpflicht angeordnet. Foto: Felix Kästle/Archiv
14.11.2016

Vogelgrippe weitet sich aus

Jetzt besteht Gewissheit: Die derzeit in Europa grassierende Vogelgrippe weitet sich nun auch in Bayern aus. 

Nach dem Fund von mehreren infizierten Tieren wurde in Teilen des Kreises Lindau zum Schutz vor der Vogelgrippe eine Stallpflicht für Geflügel erlassen. Bislang ist im Landkreis bei vier Reiherenten, zwei Möwen und einem Schwan die Vogelgrippe festgestellt worden. Alle sieben toten Tiere wurden im Uferbereich des Bodensees gefunden.

Bei zwei Enten sei die hochansteckende Variante der Vogelgrippe vom Typ H5N8 inzwischen nachgewiesen worden, berichtete das Landratsamt am Freitag. «Bei weiteren fünf Tieren steht dieser Befund noch aus.» Die Proben werden im nationalen Referenzlabor beim Friedrich-Löffler-Institut auf der Ostseeinsel Riems untersucht.

Nach den Fällen im Landkreis Lindau bittet das Landratsamt die Bürger, tote Tiere umgehend beim Veterinäramt zu melden. Wie eine Behördensprecherin am Samstag mitteilte, ist die Hotline auch am Wochenende zu erreichen. Wer tote Vögel findet, solle diese zudem nicht berühren – «auch nicht mit dem Schuh». Zwar besteht zum jetzigen Zeitpunkt keine Gefahr für den Menschen. Aber der Virus könnte sich so weiterverbreiten, sagte die Sprecherin.

Vogelgrippe am Bodensee

Das nun festgelegte Beobachtungsgebiet erstreckt sich über einen Streifen von etwa 2,5 Kilometern vom bayerischen Bodenseeufer aus. «Bis auf weiteres dürfen die Tiere nicht ins Freie, damit ein Kontakt mit Wildvögeln unterbunden wird», sagte Landrat Elmar Stegmann (CSU). Betroffen von der Stallpflicht sind 64 Betriebe mit rund 500 Stück Geflügel in Lindau und den umliegenden Gemeinden. Darüber hinaus empfiehlt das Landratsamt als Vorsorgemaßnahme eine Stallhaltung des Geflügels für den gesamten Kreis.

In den Bodensee-Anrainerländern Österreich, Schweiz und Baden-Württemberg war bereits zuvor ebenfalls die Krankheit nachgewiesen worden. Zu den Nachbarn bestehe enger Kontakt und ein ständiger Informationsaustausch, sagte Stegmann. «Eine Tierseuche macht vor Landesgrenzen nicht Halt.»

Vogelgrippe-Viren werden nach Angaben des Landesamtes meist durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder mit verunreinigten Geräten, Kleidung oder Fahrzeugen übertragen. Landwirte müssen daher beim Ausbruch der Krankheit besonders stark auf die Hygiene im Stall achten. Als nötige Maßnahmen nennt das Amt in einem Merkblatt vor allem Zugangskontrollen, Schutzkleidung und den strikten Wechsel der Schuhe vor dem Betreten von Ställe.

Landkreis Starnberg: Verdacht auf Vogelgrippe bestätigt

Auch bei der toten Seeschwalbe, die am vergangenen Freitag aufgefunden wurden, konnte die hochansteckende Form der Vogelgrippe H5N8 festgestellt werden. Das Landratsamt Starnberg hat daher eine Beobachtungszone eingerichtet.

Die Untersuchungen des Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit (Friedrich-Loeffler-Institut) haben das Virus H5 N8 bestätigt. Zum Schutz der Hausgeflügelbestände wurde um den Fundort in Breitbrunn am Ammersee eine Beobachtungszone im Umkreis von drei Kilometern eingerichtet. Betroffen sind Teile von Inning, Seefeld sowie Wörthsee und Herrsching. In dieser Zone befinden sich 16 Geflügelhalter mit etwa 7850 Tieren. Das Veterinäramt hat alle betroffenen Geflügelhalter bereits am Wochenende informiert und eine Stallpflicht angeordnet. Die Stallhaltung wird jedoch aus Vorsorgegründen für den gesamten Landkreis empfohlen. „Die Stallpflicht soll verhindern, dass Wildvögel durch Futter- und Tränkeeinrichtungen von Hausgeflügel angelockt werden und so Vogelgrippevirus in den Bestand eingeschleppt wird“, erklärt Dr. Johannes März, Leiter des Fachbereichs Veterinärwesen im Landratsamt Starnberg.

Das Landratsamt rät vorsorglich, keine toten Tiere zu berühren. Ebenso gilt die Empfehlung, Hunde und Katzen im Uferbereich nicht frei laufen zu lassen. Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, tote Wildenten, Wildgänse oder Schwäne und deren Fundort direkt beim Veterinäramt Starnberg unter der Telefonnummer 08151 148-383 zu melden.

Fragen und Antworten rund um die Vogelgrippe gibt es auf der Homepage des Landratsamtes Starnberg.


dpa-infocom

Zur Übersicht

Auch interessant