Viele Justizverfahren dauern weniger als ein Jahr. Damit liegt der Freistaat nach Angaben der zuständigen Ministerien in mehreren Fachgebieten im Bundesvergleich an der Spitze oder zumindest knapp dahinter.
An den Amtsgerichten sind Verfahren in Zivil-, Familien- oder Strafsachen durchschnittlich in 2,8 bis 4,8 Monaten erledigt. Damit konnte Bayern im vergangenen Jahr Rang eins im Ländervergleich verteidigen, wie ein Sprecher des Justizministeriums mitteilte. An den Landgerichten dauerten die Verfahren je nach Sachgebiet und Instanz 4,0 bis 8,9 Monate, an den Oberlandesgerichten lag die Spanne zwischen 0,7 Monaten bei Strafsachen (Revisionen) und 7,0 Monaten bei Berufungen in Zivilsachen – womit Bayern jeweils in die Top 4 kam.
An den Verwaltungsgerichten, wo unter anderem Asylklagen verhandelt werden, mussten Betroffene in sogenannten Hauptsacheverfahren 6,5 Monate auf ein Urteil warten (2015: 7,1 Monate). Eilverfahren an den sechs bayerischen Verwaltungsgerichten waren nach 2,0 Monaten abgeschlossen (1,9), wie aus Zahlen des Innenministeriums hervorgeht. Für bestimmte Streitsachen ist in erster Instanz der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zuständig, wo die Hauptsacheverfahren 15,4 Monate (13,7) dauerten. Eilverfahren waren hingegen nach 2,0 Monaten und damit fast doppelt so schnell wie 2015 (3,6) beendet.
«Ansonsten ist der Bayerische Verwaltungsgerichtshof für Rechtsmittel gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte zuständig; hier entscheidet der Verwaltungsgerichtshof also in zweiter Instanz», erklärte ein Sprecher. Während die Laufzeiten bei Hauptsacheverfahren von 8,1 auf 8,9 Monate stiegen, ging es in Eilverfahren mit 2,5 Monaten statt 2,7 im Vorjahr ein wenig schneller.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer in der Sozialgerichtsbarkeit – etwa für Klagen wegen Hartz IV verantwortlich – betrug 11,2 Monate in der ersten und 16,5 Monate in der zweiten Instanz (2015: 11,6 bzw. 17,3). An den Arbeitsgerichten waren es laut Sozialministerium in der ersten Instanz 2,9 Monate (3,0) und in der zweiten 7,1 Monate (6,3). «Damit lag Bayern im Jahr 2016 bei der Sozialgerichtsbarkeit erster Instanz auf Rang 1», so eine Sprecherin. In zweiter Instanz belegte der Freistaat Platz 7, bei der Arbeitsgerichtsbarkeit erster Instanz Rang 5 und zweiter Rang 8.