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29.01.2021

Verwaltungsrichter kippen 15-Kilometer-Regel vorläufig

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die 15-Kilometer-Regel für Bewohner von sogenannten Corona-Hotspots vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das Gericht gab am Dienstag einem Eilantrag des SPD-Abgeordneten Christian Flisek aus Passau statt. Die Richter beurteilten dabei nicht, ob der eingeschränkte Bewegungsradius bei einer Inzidenz über 200 verhältnismäßig ist – sie befanden nur, sie sei zu unklar.

Die Befugnis der von hohen Infektionszahlen betroffenen Kommunen, eine Einreisesperre für touristische Tagesausflüge anzuordnen, bleibt dem Beschluss zufolge aber bestehen. Zugleich bestätigten die Richter die bayernweite FFP2-Maskenpflicht vorläufig. Die Menschen in Bayern müssen damit in Bussen und Bahnen sowie in Geschäften weiter diese Masken tragen.

„Nicht deutlich genug“

In Bayern waren seit 11. Januar Ausflüge nur noch in einem Umkreis von höchstens 15 Kilometern um den Wohnort erlaubt, wenn das Robert Koch-Institut (RKI) im betreffenden Landkreis oder in der kreisfreien Stadt mehr als 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner binnen einer Woche meldete.

Die Verwaltungsrichter begründeten ihre Entscheidung damit, dass das Ausflugsverbot aller Voraussicht nach gegen den Grundsatz der Normenklarheit verstoße. Für die Betroffenen sei der räumliche Geltungsbereich des Verbots touristischer Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnortgemeinde hinaus nicht hinreichend erkennbar. Auf die Frage der Verhältnismäßigkeit kam es somit in dem Eilverfahren nicht mehr an. Die Entscheidung des für das Infektionsschutzrecht zuständigen Senats gilt bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache.

dpa-infocom

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