12.06.2013

Verwaltungsrechtsstreit in München: Ist eine E-Zigarette eine Arznei?

12.06.2013, 11:44 Uhr

Zu klären ist die Frage, ob der Freistaat Bayern den rauchlosen Elektro-Glimmstängel als Inhalator im Sinne des Medizinproduktegesetzes einordnen darf. Das hätte zur Folge, dass es sich bei der inhalierten Flüssigkeit um ein genehmigungspflichtiges Arzneimittel handelt. Dann dürfte das Produkt erst nach einer in der Regel teuren und langwierigen Zulassung über Apotheken vertrieben werden. Geklagt hat ein Hersteller. Deutschland ist mit geschätzten zwei Millionen Konsumenten ein lukrativer Markt für die E-Zigarette.

Ähnliche Verfahren gab es im vergangenen Jahr bereits in Nordrhein-Westfalen. Die dortigen Gerichte hatten die E-Zigarette nicht als Arznei eingestuft. Etwa die Hälfte der Bundesländer hält die E-Zigarette – genauer: die nikotinhaltigen Flüssigkeiten darin – für Arzneimittel. Tatsächlich kann man nikotinhaltige E-Zigaretten aber überall frei erhalten. Kontrollen gibt es selten.

dpa-infocom / ms

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