13.11.2013

Verteidigung von Karlheinz Schreiber pocht auf Freispruch

13.11.2013, 13:38 Uhr

Sollte die Strafkammer den 79-Jährigen jedoch der Steuerhinterziehung und Bestechung für schuldig halten, müsse das Verfahren wegen Verjährung eingestellt werden, verlangte Schreibers dritter Verteidiger Frank Eckstein am Mittwoch vor dem Landgericht Augsburg.

Zwei Anwälte von Schreiber hatten bereits in der vergangenen Woche plädiert und ebenfalls einen Freispruch gefordert. Die Staatsanwaltschaft dagegen hatte zehn Jahre und drei Monate Haft für Schreiber beantragt – wegen Steuerhinterziehung in Höhe von mehr als sieben Millionen Euro sowie wegen Bestechung des damaligen Rüstungsstaatssekretärs und CSU-Politikers Ludwig-Holger Pfahls.

Das Gericht wollte am Mittwochnachmittag den Termin für die Urteilsverkündung bekanntgeben. Nach dem bisherigen Fahrplan war das Urteil für diesen Donnerstag vorgesehen.

Schreiber gilt als Schlüsselfigur der CDU-Spendenaffäre in den 1990er Jahren und war in Augsburg bereits wegen millionenschwerer Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof hob das Urteil wegen Rechtsfehlern aber auf und wies das Verfahren für eine Neuauflage zurück nach Augsburg.

Schreibers Verteidigung warf der Justiz Verstöße gegen den Grundsatz eines fairen Verfahrens vor. Im Falle einer Verurteilung müsse die unglaublich lange Verfahrensdauer strafmildernd berücksichtigt werden, forderte Rechtsanwalt Eckstein. Das Ermittlungsverfahren sei schon 1995 aufgenommen worden. Nach Ansicht der Verteidigung kann Schreiber keine Steuerhinterziehung angelastet werden, weil er im fraglichen Zeitraum seinen Lebensmittelpunkt in Kanada gehabt habe und deshalb nur dort steuerpflichtig gewesen sei. Auch den Vorwurf der Bestechung hält die Verteidigung nicht für bewiesen.

 

dpa-infocom / ck

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