10.10.2013, 17:05 Uhr
Die Sprecherin des Gerichts bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden Bericht der «Bild»-Zeitung. In dem Brief geht es um Unterhaltsforderungen von Liliana Matthäus, der Ex-Frau des ehemaligen Fußballstars. Das Amtsgericht schickte den nicht zustellbaren Brief an den Anwalt der Frau. Ein Sprecher der Deutschen Post in München sagte, der Brief sei im Ausland und somit nicht von der Deutschen Post zugestellt worden.
Matthäus empörte sich in der «Bild»: «Das ist eine unglaubliche Frechheit! Ich bin überall auffindbar. Jeder kann sehen, dass ich noch lebe. Ob im Fernsehen, auf dem Fußballplatz oder anderswo.» Es sei ganz einfach, ihm einen Brief zuzustellen. Seit neun Jahren sei er in Budapest gemeldet.
Dem Sprecher der Deutschen Post zufolge habe der Zusteller wohl versehentlich zunächst «verstorben» angekreuzt und dieses Kreuz dann unterkringelt um klarzumachen, dass es falsch ist. Zudem habe der Zusteller «nicht angenommen» angekreuzt.
Bei Zivilsachen gehe ein unzustellbarer Brief mit Hinweis auf den Postvermerk an den Antragsteller zurück, sagte die Gerichtssprecherin. «Da recherchieren wir nicht, wie das zustande kommt.» Bei Strafsachen sei das anders, da werde solch einem Vermerk nachgegangen. Die richtige Adresse zu ermitteln sei Aufgabe des Absenders, also der Ex-Frau oder ihres Rechtsanwalts.
dpa-infocom / ms