Mit den warmen Sommertagen wird die Isar zu einem beliebten Treffpunkt für Schlauchbootfahrer, doch in diesem Jahr gelten neue Regeln, um Sicherheit und Umweltschutz zu gewährleisten. Dies folgt auf eine Reihe von Zwischenfällen, einschließlich betrunkenen Bootsfahrern und schweren Unfällen, von denen einer tödlich endete.
Die Polizei München hat kürzlich bei einer großen Kontrollaktion in Baierbrunn über 250 Schlauchbootfahrer überprüft, von denen ein Dutzend betrunken und nicht mehr fahrtüchtig war. Ein Fahrer wurde sogar mit 1,6 Promille aufgegriffen. Aufgrund dieser Vorfälle macht die Polizei darauf aufmerksam, dass auch auf der Isar eine Alkoholgrenze von 0,5 Promille gilt.
Das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen hat auf die zunehmende Beliebtheit der Flussfahrten und die damit verbundenen Probleme reagiert. Eine neue Bootsfahrverordnung, die von Landrat Josef Niedermaier vorgestellt wurde, legt fest, dass das Wildwasser nur noch vom 1. Juni bis zum 15. Oktober befahren werden darf. Zudem sind das Anhängen von sogenannten Bier-Beibooten, das Mitführen von Glasflaschen und laute Musik nun verboten. Verstöße gegen diese Regeln können mit Geldbußen von bis zu 5000 Euro geahndet werden.
Die Regelungen sind auch eine Reaktion auf die Umweltbelastung durch Müll und Lärm an der Isar. Kinder bis zwölf Jahre müssen nun Schwimmwesten tragen, und ein Nachtfahrverbot tritt in Kraft, um die Ruhe in den Abend- und Morgenstunden zu sichern.
Hier findet ihr einen Überblick, welche Promillegrenze auf dem Boot beziehungsweise dem Wasser in Deutschland zu beachten ist:
Grundsätzlich auf dem Wasser: 0,5 Promille
Bundeswasserstraßen und Binnenschifffahrtsstraßen: 0,5 Promille
Alle anderen Binnengewässer (Seen, Flüsse): 0,5 Promille
Seeschifffahrtsstraßen: 0,5 Promille
Bodensee: 0,8 Promille
Auf allen Wasserstraßen bei Ausfallerscheinungen: 0,3 Promille
Passagierschifffahrt und Gefahrguttransport: 0,0 Promille
Diese Bußgelder sind möglich, wenn ihr auf einem Sportboot die Promillegrenze beachtet:
Verstoß 0,5 bis 1,09 Promille: 350 bis 2.500 Euro
Ab 1,1 Promille: Geld- oder Freiheitsstrafen, Anordnung einer MPU
Diese Regeln gelten auf der Isar des Landkreises München.
Diese Regeln gelten auf der Isar der Stadt München.