Beim Einkaufen, im Bus oder der Bahn – überall haben die FFP2-Masken Einzug gehalten, seit dieser Woche droht auch ein Bußgeld, für diejenigen, die sich nicht an die Regel halten. Wer im Laden jemanden „ohne“ erblickt, neigt schon mal dazu, seinen Gegenüber auf die fehlende Maske anzusprechen. Aber Achtung: Es könnte sich ja auch um einen Verkäufer oder eine Verkäuferin handeln: Und für die gilt die FFP2-Maskenpflicht nicht!
Ursprünglich galt die Pflicht sowohl für Supermarkt-Mitarbeiter, als auch für Kunden. Der Handelsverband Bayern (HBE) hat dagegen aber massiv protestiert.
Einerseits müssten die Verkäufer dann mehr Pausen machen: Die gesetzliche Unfallversicherung empfiehlt, dass eine FFP2-Maske nicht länger als zwei Stunden getragen werden soll. Dann müsse mindestens eine halbe Stunde Pause eingelegt werden.
Denn: Unter einer FFP2-Maske fällt das Atmen schwerer – für Verkäufer mit 8-Stunden-Schichten ist so eine Pflicht daher undenkbar, so Bernd Ohlmann vom Handelsverband Bayern.
„Es ist etwas ganz anderes in einer 8-Stunden-Schicht eine FFP2-Maske aufzuhaben, als sie, wie die Kunden, nur 10 oder 15 Minuten zu tragen.“
Bernd Ohlmann, HBE
Weil wegen geschlossener Kitas und Schulen ohnehin viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen gerade ausfallen, sind auch Schichten mit mehr Pausen nicht umsetzbar, argumentiert der Handelsverband.
Zudem gab es auch schon vorher Ausnahmeregelungen für Verkäufer oder Busfahrer, wenn sie hinter einer Plexiglasscheibe sitzen.
„Eine Plexiglasscheibe vor der Kasse verhindert die Verbreitung der Aerosole, eine zusätzliche Maske ist hier deshalb nicht erforderlich.“
Bernd Ohlmann, HBE