Der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München hat das angeschobene Volksbegehren am Donnerstag für nicht zulässig erklärt. Begründet hat das Gremium seine Entscheidung unter anderem damit, dass es mit dem Bundesrecht nicht vereinbar sei.
Die Initiatoren hatten mehr als 27 000 Unterschriften für ein Volksbegehren gesammelt und eingereicht. Das bayerische Innenministerium lehnte die Zulassung des Volksbegehrens jedoch ab und legte die Sache dem Verfassungsgerichtshof vor.