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Stadt will 5 Prozent Übernachtungssteuer erheben 17.08.2023

Verbotene Bettensteuer: München zieht vor Bayerischen Verfassungsgerichtshof

Zusätzlich zum normalen Übernachtungspreis, nochmal fünf Prozent obendrauf! Die Stadt München hatte schon länger überlegt eine Übernachtungssteuer für Hotelgäste einzuführen. Der Grund: Die Kämmerei hatte sich dadurch jährliche Einnahmen von 60 bis 80 Millionen Euro erhofft. Das hatte der Landtag aber durch eine Änderung des sogenannten Kommunalabgabengesetzes verboten.

Gleich zwei Klagen gegen das Verbot

Bereits im Mai hatte die Stadt beim Verwaltungsgericht Klage gegen die Staatsregierung eingereicht. Jetzt zieht die Stadt zusammen mit Bamberg und Günzburg sogar vor den Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Bis dieser entschieden hat, ruht die Klage beim Verwaltungsgericht erstmal.

Die Reaktionen sind unterschiedlich

«Diesen schwerwiegenden Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung werden wir so nicht hinnehmen. Der Freistaat verwehrt uns damit dringend benötigte Einnahmen. Es freut mich deshalb sehr, dass sich bereits zwei weitere Städte unserer Klage angeschlossen haben.», so Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter.

Da Günzburg und Bamberg sich der Klage angeschlossen haben, hat sich auch Bambergs Oberbürgermeister Andreas Starke dazu geäußert. Er warf der Staatsregierung „eine massive Einschränkung der Finanzierung kommunaler Haushalte“ vor.

Die Staatsregierung und der Bayerische Hotel- und Gaststättenverband befürchten allerdings, dass eine solche Bettensteuer dem Tourismus schade und Hotel und Gäste in Zeiten hoher Inflation belaste.

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