Laubbläser. Foto: Daniel Reinhardt/Archiv
18.02.2016

Laubbläser dürfen weiter lärmen: Verbot gescheitert

Die CSU lehnte die SPD-Forderung nach einem Bericht der Staatsregierung ab.

«Es hält sich kein Hausmeister an die Vorgaben», schimpfte der SPD-Verbraucherschutzexperte Florian von Brunn nach der Sitzung. «Vor allem die mobilen Hausmeisterdienste blasen schon morgens um sieben herum.» Auch die Grünen sehen den Laubbläser als Folterinstrument für geplagte Nachbarn: «Das ist eine neue Geißel der Menschheit», klagte der Ausschussvorsitzende Christian Magerl.

In dem von der SPD vergebens geforderten Bericht hätte die Staatsregierung darlegen sollen, welche juristischen Optionen es für Einschränkung oder Verbot der Geräte in Bayern geben könnte. Die SPD will jedoch nicht locker lassen: «Wir wollen, dass jede Gemeinde die Möglichkeit hat, das zu regulieren», sagte von Brunn nach der Sitzung.

Laubbläser unterliegen Geräte- und Maschinenlärmverordnung

Die CSU argumentierte, der Staatsregierung seien die Hände gebunden, denn der Lärmschutz ist rechtlich Angelegenheit des Bundes und der EU. Der frühere Umweltminister Marcel Huber (CSU) hatte schon 2014 in der Gemeindetagszeitschrift zu «maßvollem Einsatz» aufgerufen – und darauf hingewiesen, dass Laubbläser und -sauger der «Geräte- und Maschinenlärmverordnung» unterliegen – Behördenkürzel 32.BlmSchV. Die 32.BlmSchV macht nun SPD und Grünen einen Strich durch die Rechnung. Denn die Verordnung lasse flächendeckende Einschränkungen nicht zu, betonte Huber bereits damals.

dpa-infocom

Zur Übersicht

Auch interessant