28.03.2012, 13:46 Uhr
Ein schwäbischer Imker hatte den Schutz gefordert und gegen den Freistaat Bayern geklagt. 2003 hatte ein staatliches Versuchsgut den Gen-Mais der Firma Monsanto auf einem Nachbargrundstück des Klägers angebaut; der Honig des Imkers war danach mit den Mais-Pollen belastet.
Dass der Honig durch die Pollen wesentlich beeinträchtigt und nicht mehr für den Verkauf geeignet war, stand im Prozess vor dem Verwaltungsgerichtshof nicht mehr infrage. Eine Pflicht zu staatlichen Schutzmaßnahmen sahen die Richter dennoch nicht. Das Verfahren hatte weit über Bayerns Grenzen hinaus für Aufmerksamkeit gesorgt.
Az.: 22 BV 11.2175
dpa-infocom / ak