28.10.2016

Urteil: Haft und Berufsverbot im Hebammen-Prozess

Das Landgericht München I verhängte am Freitag außerdem ein lebenslanges Berufsverbot als Hebamme und in anderen Pflegeberufen.

Die 35-Jährige hat nach Überzeugung des Gerichtes mehreren Patientinnen bei Kaiserschnitt-Geburten in Bad Soden bei Frankfurt und im Münchner Klinikum Großhadern heimlich Blutverdünner gegeben. Sie wären ohne Notoperationen gestorben. Die Angeklagte hatte die Vorwürfe bestritten.

Die Staatsanwaltschaft hatte lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert, die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.

dpa-infocom

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