Über ein Jahr nach der Messerattacke auf Reisende in einem ICE hat das Oberlandesgericht München den Angeklagten verurteilt.
Der Mann hatte in einem ICE auf der Fahrt nach Nürnberg vier Männer angegriffen und drei von ihnen schwer verletzt. Die Bundesanwaltschaft war von einem radikal-islamistischen Hintergrund der Tat ausgegangen.
Die Verteidigung sieht in dem Angeklagten einen psychisch Kranken und damit schuldunfähigen Mann. Daher musste die Schuldfähigkeit des Mannes erst geprüft werden. Drei psychiatrische Gutachter waren sich im Prozess einig, dass der Mann nicht psychisch krank sei. So konnte er bei seiner Tat als steuerungsfähig erklärt werden.
Das Oberlandesgericht hat den Täter zu 14 Jahren im Gefängnis verurteilt. Er wurde des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen.