29.07.2013

Urteil für Geisterfahrerin: Sechs Jahre Haft wegen Mordversuchs

29.07.2013, 15:39 Uhr

Das Landgericht München sprach die 46-Jährige am Montag wegen fünffachen versuchten Mordes schuldig. Die Frau, die mit der Falschfahrt auf der Autobahn 94 bei Erding ihrem Leben ein Ende setzen wollte, habe den Tod anderer Menschen bei einer Frontalkollision in Kauf genommen.

Die Kammer sah unter anderem das Mordmerkmal der Heimtücke: Die Frau haben die Arg- und Wehrlosigkeit anderer Verkehrsteilnehmer ausgenutzt und ihren Wagen wie eine Waffe verwendet. Das Gericht berücksichtigte zugunsten der Angeklagten unter anderem ihr Geständnis. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre und neun Monate Haft verlangt. Der Verteidiger plädierte auf eine mildere Strafe und sah keinen versuchten Mord.

dpa-infocom / ck  

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