Gute Nachrichten für Arbeitnehmer. Urlaubstage dürfen nicht automatisch verfallen. Bisher war das nach 3 Jahren der Fall.
Das Bundesarbeitsgericht hat jetzt entschieden: Sollten Arbeitgeber ihre Beschäftigten nicht rechtzeitig auffordern, Urlaub zu nehmen und sie vor einer drohenden Verjährung warnen, darf der auch nicht verfallen.
Eine Steuerfachangestellte hatte geklagt, weil sie 101 Urlaubstage über einen Zeitraum von mehreren Jahren nicht genommen hatte. Der Grund: Zu hohes Arbeitspensum. Ihr Arbeitgeber fand, dass der Urlaub verfallen sei.