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15.07.2020

Ihre Rechte im Urlaub: Was der Chef darf und was nicht!

Bei vielen steht der Jahresurlaub vor der Tür: Endlich mal abschalten und entspannen! Aber was, wenn Regeln auf der Arbeit oder mein Chef den Urlaub beeinflussen? Was darf mein Chef – auch in Bezug auf die aktuelle Corona-Situation – und was nicht? Diese Rechte haben Sie im Urlaub!

Was ist, wenn mein Chef mich im Urlaub anruft?

Ruft der Chef an, sind Sie nicht verpflichtet, sofort den Anruf anzunehmen. Auch Ihre E-Mails müssen Sie weder lesen, noch beantworten. Eine Ausnahme ist jedoch die Situation, wenn der Chef ein Passwort benötigt, das nur Sie kennen – dann darf er Sie durchaus auch im Urlaub kontaktieren. Allerdings kann er dann nicht erwarten, dass Sie innerhalb weniger Sekunden antworten. Nur in ganz dringenden Fällen, zum Beispiel in Katastrophensituationen oder wenn die Existenz des Betriebs gefährdet ist, kann der Chef von Ihnen verlangen, aus dem Urlaub zurückzukehren. 

Darf mein Chef mir verbieten ins Ausland zu fahren, damit ich mich nicht mit Corona infiziere und länger ausfalle?

Nein – der Arbeitgeber darf keinen Einfluss darauf nehmen, wie Arbeitnehmer ihren Urlaub gestalten. Allerdings darf er Sie nach Ihrem Urlaub fragen, wo Sie sich aufgehalten haben – auch um das Infektionsrisiko im Betrieb einschätzen zu können. Damit kommt der Chef der sogenannten Fürsorgepflicht nach.

Und wenn ich in meinem Urlaub in Quarantäne muss: Darf mein Chef mir dann das Gehalt streichen?

Wenn man im Urlaub nicht mehr ausreisen kann, weil beispielsweise das Hotel unter Quarantäne steht und man somit länger von der Arbeit fern bleibt, dann muss der Chef für diese unfreiwillige „Verlängerung des Urlaubs“ nicht bezahlen. Das gilt auch, wenn Sie in ein Risikogebiet reisen und danach, wieder in Deutschland, in Quarantäne müssen. Man kann das allerdings auch dadurch lösen, dass man die ausgefallenen Stunden später wieder „reinarbeitet“ – suchen Sie dazu das Gespräch mit Ihrem Chef.

Was, wenn ich mich im Ausland mit Corona infiziere und dann zuhause krank bin und von der Arbeit fernbleiben muss: Darf mein Chef mir das Gehalt kürzen?

In diesem Fall darf sich der Chef das Recht vorbehalten, zu prüfen, ob der Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall womöglich wegen Eigenverschuldung entfällt. Welche Rechte Sie im Normalfall bei Krankheit haben, lesen Sie hier. 

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