26.02.2014

Unsere Arabella Steuerexpertin berät Sie

Steuerberaterin Silvia Steffen aus München hat sich heute mehrere Stunden Zeit genommen und die Steuerfragen unserer Hörer beantwortet. Für die Besucher von RadioArabella.de hat Sie die wichtigsten Punkte und häufigsten Fragen nochmal zusammengefasst:

Häufig können Arbeitnehmer den Fahrweg als Dienstreise abrechnen. Dann gibt es Geld für den Hin- und Rückweg, statt nur die einfache Entfernungspauschale. Für die Steuererklärung 2013 gelten noch alte Regeln. Davon können unter Umständen Bus-, Lok- und Straßenbahnführer , Taxifahrer, Zugbegleiter und Flugbegleiter profitieren.

Arbeitnehmer, die für ihren Job umziehen, können das Finanzamt an den Kosten beteiligen. Das geht mit einer Umzugskostenpauschale oder mit den Einzelnachweisen

Endlich können auch gesetzliche Lebenspartner vom Splittingtarif wie Ehepaare profitieren – und das auch noch für frühere Jahre, wenn die Steuerbescheide noch offen sind oder noch gar kein Steuerbescheid vorliegt.

Es gibt eine Reihe von steuerlichen Abzugsmöglichkeiten, Kinderbetreuung, Schulgeld, Freibeträge für Alleinerziehende, Kinderfreibetrag und vieles mehr.

Rentner und Pensionäre die Abgeltungssteuer (Zinsabschlagsteuer) gezahlt haben, sollten sich die jährliche Steuerbescheinigung der Bank senden lassen und prüfen, ob Abgeltungssteuer einbehalten wurden, wenn ja beantragen Sie für diese Kapitalerträge die Günstigerprüfung. Da der persönliche Steuersatz oft geringer ist als die Abgeltungssteuer ist hier Potenzial für die Steuererstattung.

Mieter und Wohnungseigentümer dürfen ihre Nebenkosten abrechnen. Anerkannt werden Ausgaben für Hausreinigung, Hausmeister, Schornsteinfeger. Die Jahresabrechnung der Wohnung birgt oft hohe Steuerersparnis.

Für all diejenigen, die keine Steuererklärung abgeben müssen und möchten:

Steuerfreie Extras: sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, anstatt eine Lohnerhöhung, die zusätzlich Steuer und Abgaben kostet, kann ein steuerfreier Extrazuschuss fürs Kind günstiger sein, z.B. ein steuerfreier Zuschuss zur Kita.

Wenn Sie weitere Fragen haben, unsere Arabella Steuerexpertin Silvia Steffen erreichen Sie hier.

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