Nach etwa zweieinhalb Stunden teilte ein Flughafensprecher mit, dass die gesuchte Person nach Angaben der Bundespolizei gefasst sei. Rund eine Stunde später gaben die Beamten alle Flughafenbereiche wieder frei.
Zwischenzeitlich hatten sie prüfen müssen, wo sich der Passagier aufgehalten hatte, wie der Airport-Sprecher erklärte. Mehr als 50 Starts und Landungen seien abgesagt worden. Hingegen halte sich die Zahl der verspäteten Maschinen in Grenzen, sagte der Sprecher. Insgesamt waren am Dienstag etwa 1.200 Starts und Landungen am zweitgrößten Flughafen in Deutschland geplant. Im Schnitt seien an einem solchen Tag dort ca. 120.000 Passagiere unterwegs. Von den annullierten Flügen dürften rund 7.500 Fluggäste betroffen sein.
Auslöser für den Polizeieinsatz war den Angaben nach ein Passagier, der ersten Erkenntnissen zufolge aus einem sogenannten nicht sicheren Drittstaat am Terminal 2 angekommen war. Vor der Einreisekontrolle sei er über eine Notausgangstür in einen Bereich gelangt, in den nur kontrollierte Passagiere dürfen, erklärte der Flughafensprecher. Daraufhin leitete die Bundespolizei nach eigenen Angaben «gefahrenabwehrende Maßnahmen» gemäß EU-Gesetzesvorgaben ein.
Alle Menschen aus den betroffenen Terminalteilen müssten noch einmal kontrolliert werden, sagte ein Sprecher der Bundespolizei. Das Terminal 1 wurde ebenfalls teilweise geräumt, weil man dorthin mit einem Bus gelangen kann. Der Flughafen verteilte Wasser in den betroffenen Gebäudeteilen und informierte die Passagiere über Lautsprecheransagen und via Twitter über die Situation. Ähnliche Vorfälle an Flughäfen gibt es immer mal wieder.
Das aktuelle Geschehen erinnert an das Münchner Flughafenchaos zu Beginn der Sommerferien 2018: Damals hatte die Bundespolizei das Terminal 2 und das dazugehörige Satelliten-Terminal geräumt, weil eine Frau unkontrolliert durch eine Sicherheitsschleuse gelangt war. 330 Flüge wurden abgesagt, mehr als 31.000 Passagiere waren das ganze Wochenende über betroffen. Der Schaden ging in die Millionen.
Der Flughafen verteilte anschließend freiwillig knapp 6.000 50-Euro-Gutscheine. Das Amtsgericht Erding entschied allerdings, dass Fluggesellschaften nicht zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet sind, wenn Passagiere aufgrund einer Anti-Terror-Maßnahme nicht fliegen können (Az.: 4 C 3819/18). Vier Kläger aus München hatten eine Entschädigung von je 400 Euro wegen Flugbeförderungsverweigerung gefordert. Die beklagte Fluggesellschaft war hingegen der Ansicht, dass sie die Beförderung nicht verweigert habe, weil die Kläger nicht rechtzeitig am Abfluggate erschienen seien und sie für die Anti-Terror-Maßnahme der Bundespolizei nicht verantwortlich sei. Das sah auch das Amtsgericht so. Das Urteil ist rechtskräftig.