Interessante Entwicklung beim Prozess zum Zugunglück von Bad Aibling: Die 1971 elektrifizierte oberbayerische Bahnlinie hätte signaltechnisch nachgerüstet werden müssen, sagte ein Mitarbeiter der Eisenbahnuntersuchungsstelle des Bundes am Montag im Prozess um das Zugunglück vom Februar aus. Allerdings bestehe die Einschränkung, dass die Bahn dies nur im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten tun muss.
Auch das Regelwerk der DB für das Bedienen der Signale ist dort nach den Worten des Sachverständigen nicht eindeutig genug. «Was soll mein armer Fahrdienstleiter für Bestimmungen anwenden?», fragte der Sachverständige am dritten Verhandlungstag vor dem Landgericht Traunstein. Der 62-Jährige sagte aber auch, dass die vierminütige Verspätung eines der beiden Züge am Unglücksmorgen dem Fahrdienstleiter keine Abweichung vom Fahrplan für diese Strecke erlaubt hätte. Der Angeklagte verlegte jedoch das Kreuzen der Züge auf der eingleisigen Strecke vom Bahnhof Kolbermoor nach Bad Aibling.
Der Fahrdienstleiter hatte zu Prozessbeginn gestanden, zwei entgegenkommende Züge gleichzeitig auf die Strecke geschickt zu haben. Dadurch kam es am 9. Februar in Bad Aibling zum Zusammenstoß. Zwölf Menschen starben, 89 wurden teils lebensgefährlich verletzt. Der 40-Jährige muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten.