Jedes Neufahrzeug soll in Zukunft grundsätzlich mit der Alkohol-Wegfahrsperre ausgerüstet sein, das fordert die UDV. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) soll den Vorschlag „innovativ und spannend“ gefunden haben. Vom 29. bis 31. Januar soll jetzt auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutiert werden, ob die Sperren kommen sollen.
2018 gab es rund 14.000 Unfälle mit Personenschaden – verursacht durch Alkohol.
„Wenn alle betrunkenen Fahrer auf diese Weise durch die Technik am Starten eines Kraftfahrzeugs gehindert würden, gäbe es keine Alkohol-Unfälle mit Toten und Verletzten mehr“
Siegfried Brockmann, UDV
Die sogenannten Alkolock-Geräte sind Alkohol-Tests, die mit der Zündung des Wagens verbunden sind. Wird im Atem des Fahrers zu viel Alkohol gemessen, sorgt das Gerät dafür, dass der Fahrer das Auto nicht mehr starten kann.
Tatsächlich sind die Alkohol-Wegfahrsperren schon länger im Gespräch: 2019 plädierte der Verkehrsgerichtstag darauf, diese bei Alkohol-Verkehrssündern einzubauen, die zum ersten Mal auffällig geworden waren. Damit sollten die Ersttäter die Chance bekommen, das Fahrverbot zu verkürzen oder eine Konfiszierung des Führerscheins zu vermeiden. Der Autohersteller Volvo bietet einen Einbau von Alkolocks ab Werk an, in Schweden besitzt jedes vierte Auto einen eingebauten Alkolock. Alle anderen Autofahrer müssen das Auto nachrüsten lassen. In den USA zum Beispiel werden die Zündschlosssperren schon seit 1986 eingesetzt.
In Goslar treffen sich jedes Jahr bis zu 2000 Verkehrsexperten und Juristen aus Verbänden, Ministerien, Verwaltungen, Hochschulen und Gewerkschaften. In diesem Jahr wollen sie unter anderem über die Themen „Aggressivität im Straßenverkehr“, „Fahranfänger – neue Wege zur Fahrkompetenz“ und „Elektrokleinstfahrzeuge“ diskutieren.
Das Nachrüsten eines Fahrzeugs mit einem Alkolock ist ziemlich teuer – zwischen 1.000 und 2.000 Euro werden dafür fällig. Sind die Wegfahrsperren schon im Auto eingebaut, würde dieser Teil entfallen. Außerdem sorgen Alcolocks zwar für mehr Sicherheit beim Fahren, bieten allerdings auch keine 100-prozentige Sicherheit vor technischer Manipulation – alkoholisierte Fahrer könnten beispielsweise auch einfach andere pusten lassen, um den Wagen starten zu können.
Außerdem verstoßen Alcolocks in Deutschland gegen das Grundgesetz, gegen das Eigentumsrecht und die Allgemeine Handlungsfreiheit. Viele Alcolocks zeichnen Ergebnisse (wie zum Beispiel Uhrzeit, Datum und gemessene Werte) auf, das kann beispielsweise bei gewerblich genutzten Autos sinnvoll sein. Diese Aufzeichnung verstößt allerdings gegen die Datenschutzrichtlinien.