Er muss 400 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und bekommt seinen Führerschein erst nach drei Jahren zurück.
Das Gericht sprach den 25-Jährigen am Donnerstag wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs schuldig. Der Angeklagte hatte über seinen Anwalt die Schuld am Unfall eingeräumt und sein tiefes Bedauern geäußert.
Der Epileptiker hatte sich am Nachmittag des 27. April 2015 trotz eines vorangegangenen epileptischen Anfalls und eines schriftlichen Fahrverbots der Ärzte wieder ans Steuer gesetzt. Bei einem neuerlichen Krampfanfall prallte sein Fahrzeug bei der Münchner Staatsoper gegen einen anderen Wagen und geriet auf den Bürgersteig
und erfasste die Fußgänger. Die Rentnerin starb an den Verletzungen.