Wintersportler fahren in einem Schlepplift am Riedberger Horn. Foto: Karl-Josef Hildenbrand/Archiv
28.03.2018

Umweltschützer klagen gegen Alpenplanänderung

Die Umweltschützer sehen den geplanten Skilift im Allgäu trotz der damit erfolgten Änderung des bayerischen Alpenplans als nicht genehmigungsfähig an. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof bestätigte am Mittwoch den Eingang der Normenkontrollklage. Kläger sind Bund Naturschutz in Bayern (BN) und Landesbund für Vogelschutz (LBV). Ein halbes Dutzend anderer Organisationen, darunter die CIPRA Deutschland und der Deutsche Alpenverein, unterstützen den Schritt.

Erst vor knapp drei Wochen hatte der BN ein Gutachten vorgelegt, nach dem bei der geplanten Skischaukel mit rutschenden Hängen gerechnet werden muss. Damit sei das Projekt trotz der LEP-Änderung nicht zulässig, argumentierte der BN. Denn die von der Bundesrepublik unterzeichnete Alpenkonvention schreibe vor, dass die Planierung von Skipisten an rutschgefährdeten Hanglagen nicht genehmigt werden dürften. Die im Auftrag des BN erstellte Studie kam zu dem Schluss, «nahezu der gesamte Hangbereich im Gebiet der geplanten Piste» sei so labil, dass das Bauprojekt nicht umgesetzt werden kann. Am Freitag kommender Woche (6. April) wollen die Umweltschützer Details zu ihrer Klage erläutern.

Am 1787 Meter hohen Riedberger Horn wollen die Gemeinden Balderschwang und Obermaiselstein eine neue Bergbahn bauen, um die Skigebiete miteinander zu verbinden. Die Ski- und Snowboardfahrer können dann nach Belieben von einer Pistenregion in die andere wechseln, also hin und her schaukeln. Befürworter der schwäbischen Skischaukel meinen, dass die Region sich mit dem Projekt für den harten Wettbewerb insbesondere mit den österreichischen Tourismusgebieten wappnen müsse.

dpa-infocom

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