Teilweise sind die neuen Regeln, die in allen Bundesländern umgesetzt werden sollen, etwas verwirrend: Distanzunterricht ab einer Inzidenz von 165, in Hotspots über 100 eine nächtliche Ausgangssperre, bei der aber Joggen oder Spazieren gehen soll noch bis Mitternacht erlaubt sein. Teilweise gelten bei uns in Bayern aber trotzdem noch schärfere Regeln, zum Teil werden aber auch Regeln verschärft.
In allen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, die drei Tage lang über einer Inzidenz von 100 lagen, gelten ab Samstag teilweise andere Maßnahmen.
Die Regel der Bundes-Notbremse, dass noch bis Mitternacht ein Spaziergang oder eine Joggingrunde alleine möglich ist, übernimmt Bayern nicht – hier bleibt es bei der Regel, dass zwischen 22 Uhr abends und 5 Uhr morgens eine Ausgangssperre gilt. In allen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten, die drei Tage lang über einer Inzidenz von 100 lagen, gelten also ab Samstag teilweise andere Maßnahmen.
Strenger ist Bayern teilweise auch beim Einzelhandel. Gartencenter, Blumengeschäfte, Buchläden gehören nach der neuen Regelung zum erweiterten täglichen Bedarf und dürfen auch ab einer Inzidenz über 100 öffnen, wenn Quadratmeter-Regeln befolgt werden. In Bayern brauchen wir weiter einen Termin und negativen Corona-Test. Ab 150 sieht die Bundes-Notbremse vor, dass Einkaufen nur noch per „Click & Collect“ erlaubt ist – damit gelten also teilweise strengere Regeln. Bis jetzt war Einkaufen bis zu einer Inzidenz von 200 per „Click & Test“, also mit Termin und einem negativen Corona-Test erlaubt. Welche Tests zugelassen sind, finden Sie hier.
Ab einer 7-Tage-Inzidenz von 100 ist die Inanspruchnahme von Dienstleistungen der Friseure sowie der Fußpflege für die Kunden nur noch zulässig, wenn diese ein negatives Testergebnis (höchstens 24 Stunden zurückliegender PCR-Test, Antigen-Schnelltest oder Selbsttest unter Aufsicht) vorweisen können. Darüber hinaus besteht auch für das Personal eine FFP2-Maskenpflicht.
Bayern bleibt bei der Regel, dass Schulen bereits ab dem Grenzwert 100 in den Distanzunterricht wechseln müssen – die Bundesnotbremse sieht dies erst ab 165 vor. Nur die Abschlussklassen an Grund- und weiterführenden Schulen sowie Förderschulen dürfen weiterhin im Präsenzunterricht die Schulen besuchen – hier allerdings auch nur mit Test.
Hier finden Sie die „Verordnung zur Änderung der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ vom 22. April 2021.
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