Bild: Arabella Hörer Nick und Sandra aus Moosburg
Wofür haftet welche Versicherung? 12.07.2023

Überschwemmung, Hagel und Sturm: Wer zahlt für Schäden nach einem Unwetter?

Ein Baum fällt aufs Auto oder ein Sturm deckt das Dach ab - Die Folgen eines Unwetters können sehr teuer werden. Damit ihr Beschied wisst, welche Versicherung für welche Schäden aufkommt, haben wir für euch eine Zusammenfassung erstellt.

Schäden durch einen Blitzschlag

Hier kommt die Gebäudeversicherung auf. Schäden werden häufig auch schon bei Spuren eines Blitzschlags auf dem versicherten Grundstück oder am Gebäude direkt ersetzt.

Sonstige Schäden die unteranderem durch Überspannung, Überstrom oder einem Kurzschluss zu Stande kommen, sind nur dann über die Gebäudeversicherung abgedeckt, wenn eine zusätzliche Überspannungsklausel vereinbart wurde. Das gibt auch bei der Hausratversicherung.

Schäden durch Hagel

Wenn etwa faustgroße Hagel-Brocken zum Beispiel für Schäden an Dach, Fenster oder Rollläden sorgen, tritt auch hier die Gebäudeversicherung auf.

Trifft es ein Auto, dann haftet die Teilkaskoversicherung.

Schaden durch Regen

Bei Überflutungen zum Beispiel im Keller hilft die Police gegen Elementarschäden. Sie deckt zudem auch Schäden bei Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch oder Lawinen ab.

Die Gebäude-/Hausratsversicherung haftet nicht für Schäden durch eindringendes Wasser.

Autoschäden durch Dachziegel

Hier kommt die Teilkaskoversicherung für den Schaden auf.

Schäden durch umgestürzte Bäume

Auch hier tritt die Teilkasko auf. Die Vollkaskoversicherung haftet allerdings, wenn ein Baum auf die Fahrbahn stürzt und ein Fahrzeug auffährt, weil es nicht mehr rechtzeitig bremsen kann.

Stürzt ein nachweislich morscher Baum auf Haus oder Auto, muss der Baumbesitzer oder dessen Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Ist ein gesunder Baum umgestürzt, gilt es als "höhere Gewalt" und der Eigentümer haftet nicht.

Sturmschäden

Bei Sturmschäden haften beispielsweise die Gebäude-, Hausrat- und Kaskoversicherungen. Allerdings erst ab einer Windstärke von 8, welches einer Windgeschwindigkeit ab 62 Stundenkilometer entspricht.

Kann die Windstärke nicht nachgemessen werden, können die Versicherungen unter Umständen trotzdem haften. Zumindest dann, wenn auch andere Gebäude in der Umgebung beschädigt wurden oder wenn der Schaden an einem intakten Haus nur durch den Sturm entstanden sein kann.

Zur Übersicht

Auch interessant