Der Verein zahlt für die Verstöße der Fans. Foto: Christian Klein/Archiv
20.07.2015

TSV 1860: Bewährungsstrafe wegen Pyrotechnik

30.000 Euro davon können die Löwen in sicherheitstechnische, infrastrukturelle und gewaltpräventive Maßnahmen investieren, müssen dies dem DFB bis zum Ende der Bewährungsfrist nachweisen.

Die Vollstreckung des Zuschauerteilausschlusses erfolgt nur dann, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt.

„Unsere Fans waren in der letzten Saison absolut erfolgsentscheidend, als es um den Klassenerhalt ging. Darauf sind wir stolz und wir wünschen uns, dass dieser Zusammenhalt zwischen Mannschaft und Fans auch in dieser Saison gelebt wird“, so Geschäftsführer Markus Rejek und erklärt Folgendes zu den Vorkommnissen:

„Abgesehen von der starken Unterstützung unserer Fankurve mussten wir leider erleben, dass diese Plattform bei einigen Spielen für den Einsatz und das Werfen von Pyrotechnik missbraucht wurde. Insbesondere in Karlsruhe wurden die Grenzen dabei massiv überschritten. Für ein solches Verhalten gibt es keinerlei Verständnis. Gegen identifizierte Täter werden wir dementsprechend konsequent vorgehen.

Ich muss nicht ausführen, wie groß der Schaden wäre, wenn die Bewährungsstrafe wiederrufen wird. Deshalb kann es nur das Ziel von uns allen sein, Vernunft zu beweisen und dieses Szenario gemeinsam zu verhindern, indem wir uns auf die positiven Seiten des Fansupports konzentrieren. Wir werden unseren Teil durch eine weitere Verstärkung der Fanarbeit dazu beitragen.“

Der TSV 1860 hat dem Urteil zugestimmt. Es ist damit rechtskräftig.

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