Bild: Matthias Balk
02.08.2024

Tschüss Gefängnis-Küche: Schuhbeck verliert alle Privilegien im Knast

Alfons Schuhbeck: Keine Haft-Privilegien mehr

Dem Münchner Starkoch wurden seine Privilegien in Haft entzogen. Keine Freigänge und keine Arbeitserlaubnis in der Gefängnisküche der JVA Rothenfeld bei Andechs mehr. Der Hintergrund: Die Münchner Staatsanwaltschaft ermittelt wieder gegen Schuhbeck. Diesmal wegen Insolvenzverschleppung und Betrugs mit Corona-Hilfen. Ob er nochmal vor Gericht muss, entscheidet sich in den kommenden Wochen.

Ein schwerer Schlag für den inhaftierten TV-Koch

Der wegen Steuerhinterziehung verurteilte Starkoch Alfons Schuhbeck muss einen herben Rückschlag in seiner Haftzeit hinnehmen. Wie die "Bild"-Zeitung berichtet, wurden dem ehemaligen TV-Koch kürzlich sämtliche Haftvergünstigungen gestrichen. Ein enger Freund des Münchners bestätigte, dass es Schuhbeck dadurch "natürlich jetzt nicht so gut" geht.

Schuhbeck seien demnach seine Freigänge am Wochenende, die Arbeitserlaubnis in der Küche der JVA und private Arztbesuche gestrichen worden. Seit Februar im offenen Vollzug, durfte der 75-Jährige für zwei Tage im Monat die JVA Rothenfeld verlassen. Anfang Juni wurde ihm sogar gestattet, zwei Nächte in seiner Wohnung am Münchner Platzl zu verbringen.

Neue Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

Der Grund für den Entzug der Haftvergünstigungen scheint mit neuen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München I zusammenzuhängen. Die Behörde bestätigte kürzlich, dass derzeit Untersuchungen wegen des Verdachts auf Betrug im Zusammenhang mit Corona-Hilfen gegen Schuhbeck laufen. Die Ermittlungen betreffen elf Firmen von Schuhbeck und die Corona-Hilfen, die er für diese beantragt hatte.

Schuhbecks bisherige Verurteilung

Im vergangenen Jahr trat Schuhbeck seine Haftstrafe wegen Steuerhinterziehung an. Das Landgericht München I verurteilte ihn zu drei Jahren und zwei Monaten Haft, da er 2,3 Millionen Euro Steuern hinterzogen und mehr als 1000 Mal in die Kasse von zwei seiner Restaurants gegriffen hatte, um Geld verschwinden zu lassen. Er gab zu, ein Computerprogramm genutzt zu haben, das ein Angestellter in seinem Auftrag erstellt hatte.

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