Bild: Franziska Kraufmann/Archiv
17.03.2020

Trotz Unterrichtsausfall: Einschreibung an Grundschulen findet statt

«Die Schuleinschreibung steht in keinem unmittelbaren Zusammenhang zum Unterrichtsbetrieb», teilte das Ministerium in einem an Schulen und Förderzentren adressierten Schreiben mit.

Sie finde daher «vom Grundsatz her» statt. Demnach ist es zulässig, die Schulgebäude für die Einschreibung zu nutzen. Eine persönliche Anmeldung sei jedoch nicht erforderlich. Stattdessen könne die Anmeldung für das Schuljahr 2020/2021 auch telefonisch oder schriftlich etwa per Mail erfolgen.

Auch die Pflicht, am Verfahren zur Feststellung der Schulfähigkeit teilzunehmen, entfalle grundsätzlich. In begründeten Einzelfällen könnten Schule und Erziehungsberechtigte allerdings eine Möglichkeit finden, das zu organisieren. Die Anforderungen des Infektionsschutzes müssten dabei eingehalten werden.

dpa-infocom

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