Noch nicht entschieden wurde bislang über einen Befangenheitsantrag, den die beiden Angeklagten Beate Zschäpe und Ralf Wohlleben vergangene Woche eingebracht haben. Der Antrag richtet sich gegen alle fünf Richter des Staatsschutzsenats am Münchner Oberlandesgericht (OLG). Laut Strafprozessordnung darf das Gericht bis zu einer Entscheidung am Dienstag noch verhandeln. Der Termin am Mittwoch kann dagegen nur stattfinden, wenn bis dahin über den Antrag entschieden wurde.
Beate Zschäpe ist Hauptangeklagte im NSU-Prozess. Sie muss sich für sämtliche Taten des «Nationalsozialistischen Untergrunds» als mutmaßliche Mittäterin verantworten. Wohlleben steht wegen Beihilfe zum Mord vor Gericht. Er soll die Pistole beschafft haben, mit der Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos die neun mutmaßlich rassistisch motivierten Morde gegen türkisch- und griechischstämmige Zuwanderer verübt haben sollen.