Das Gericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Der Mann hatte die 38 Jahre alte Frau im April 2017 an einem Supermarkt in Prien am Chiemsee vor den Augen ihrer beiden fünf und elf Jahre alten Söhne erstochen. Täter und Opfer stammen aus Afghanistan und kannten sich flüchtig.
Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Antrag der Anklagebehörde. Diese hatte dem 30-Jährigen vorgeworfen, er habe die Frau wegen ihrer Religionszugehörigkeit getötet. Verteidiger Harald Baumgärtl hatte hingegen beantragt, auf die besondere Schwere der Schuld zu verzichten. Er begründete dies unter anderem mit der «ganz außergewöhnlichen Lebenssituation» des Angeklagten. Der abgelehnte Asylbewerber sei von klein auf mit Gewalt, Blut und Tod konfrontiert gewesen. In seinem Schlusswort hatte sich der Angeklagte bei den Hinterbliebenen entschuldigt.