Haben Sie sich auch schon einmal gefragt, in welchen Lokalen es dreckig zugeht oder welche sauber arbeiten? Die zuständigen Behörden wissen zwar genau, wer die Schmuddelbetriebe sind, denn sie kontrollieren alle Lebensmittelbetriebe regelmäßig. Doch ihr Wissen behalten die Behörden bisher für sich. Doch ab heute können Sie das ändern! Finden Sie auf der neuen Plattform „Topf Secret“ heraus, wie sauber es in der Küche zugeht!
Klar, die allermeisten Lebensmittelbetriebe in Deutschland arbeiten sauber. Aber teilweise herrschen ekelerregende Zustände, von Kakerlaken in der Backstube bis zu Schimmel im Restaurant. Seit Jahren wird jeder vierte (!) kontrollierte Betrieb beanstandet, größtenteils wegen Hygienemängeln. Wir Verbraucherinnen und Verbraucher erfahren davon meistens nichts, denn die Kontrollbehörden machen nur in Ausnahmefällen öffentlich, wie es um die Sauberkeit in Lebensmittelbetrieben bestellt ist.
Machen Sie mit: Je mehr Anträge gestellt werden, desto mehr Druck wird ausgeübt.
Vorbild für Deutschland kann das so genannte Smiley-System sein, das Dänemark schon 2001 eingeführt hat: Dort werden alle Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung veröffentlicht, im Internet und direkt an der Ladentür. Mit Erfolg: Nur wenige Jahre nach Einführung des Smiley-Systems hat sich die Quote der beanstandeten Betriebe halbiert, von 30 auf rund 15 Prozent. Eine solche Wirkung zeigen auch vergleichbare Systeme in Wales und Norwegen. „Topf Secret“ von FoodWatch möchte dafür sorgen, dass endlich auch Behörden in Deutschland verpflichtet werden, Kontrollergebnisse zu veröffentlichen.
Und so funktioniert Topf Secret von FoodWatch und FragDenStaat:
1: Besuchen Sie die Plattform und wählen Sie auf der Karte das Restaurant, den Bäcker, Supermarkt oder Imbiss aus, dessen Hygienebericht Sie erfragen wollen.
2: Klicken Sie auf „Antrag stellen“ und geben Sie die benötigten Daten für die Anfrage ein – jetzt nur noch abschicken und die komplizierte Bürokratie arbeitet im Hintergrund.
3: Antwortet die Behörde, werden Sie automatisch per E-Mail informiert. Dann können Sie den Kontrollbericht auf der Plattform für andere Verbraucherinnen und Verbraucher zugänglich machen.