Etwa eineinhalb Jahre nach dem Zusammenstoß zweier S-Bahnen in Schäftlarn bei München mit einem Toten hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen der Lokführer erhoben. Dem Mann würden unter anderem fahrlässige Tötung und 51 Fälle von fahrlässiger Körperverletzung vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft München I am Donnerstag mit. / München (dpa)
Laut Ermittlungen missachtete der Fahrer bei der Anfahrt auf den Bahnhof Ebenhausen-Schäftlarn eine Zwangsbremsung und setzte seine Fahrt trotz eines Stoppsignals fort. Ohne die erforderliche Genehmigung beschleunigte er seine S-Bahn, während eine entgegenkommende S-Bahn durch sein Fehlverhalten ebenfalls zwangsweise gestoppt wurde. Trotz eines Bremsversuchs kam es zur Kollision. Ein Fahrgast starb, 51 wurden verletzt und es entstand ein Sachschaden von rund 7 Millionen Euro.
Nach dem Vorfall wurde ein renommierter Experte beauftragt, der ein Jahr für die Unfallanalyse benötigte.