06.06.2012, 14:47 Uhr
Das Landgericht München wertete die Tat in seinem Urteil vom Mittwoch als Körperverletzung mit Todesfolge. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 25-jährige Angeklagte am 30. Juli 2011 einem 41 Jahre alten Gast des Lokals aus nichtigem Anlass „mindestens drei wuchtige Faustschläge“ versetzt hatte.
Dabei riss die linke Wirbelschlagader des Mannes und er starb an einer Blutung unter der Hirn- und Rückenmarkshaut. Die Verteidigung kündigte Revision an.