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02.04.2022

Bier teurer und Testpflicht an Schulen entfällt: Das gilt ab Mai

Ab Mai 2022 gibt es einige neue Gesetze und Änderungen. Unter anderem fällt die Testpflicht in Schulen weg und wir müssen mehr für unser Bier bezahlen. Aber: die Wasserratten dürfen sich freuen! Die Freibäder öffnen ihre Tore. 

Corona-Testpflicht fällt: In Bayerns Schulen muss nicht mehr getestet werden

Generelle Testungen in Schulen und Kindertagesstätten sind ab dem 1. Mai keine Pflicht mehr. Auch die 3-G-Regel fällt für Lehrer und andere Personen, die an Schulen arbeiten weg.

Freibadsaison startet

Endlich wieder rein ins kühle Nass. Die Freibäder in München und der Region machen ab Mai wieder auf. Den Start macht das Mammendorfer Freibad im Landkreis Fürstenfeldbruck schon am Samstag, 30.04. um 10 Uhr. In München geht’s am Montag, 2. Mai los. Traditionell öffnet das Schyrenbad, das älteste Münchner Freibad, um 10 Uhr als Erstes seine Türen. Ab dem 14. Mai, öffnen dann noch weitere Freibäder.

Bank: Bei Sparkasse und Postbank gibt es Änderungen

Postbank-Kunden aufgepasst: Die Postbank stellt im Mai ihr chipTAN-Verfahren ein. Diese Änderung betrifft alle, die ihre TAN mit einem Lesegerät erhalten, in welche die Bankkarte eingeführt wird. Stattdessen wird dann nur noch das BestSign-Verfahren benutzt.

Auch Sparkassen-Kunden müssen sich auf eine Änderung einstellen: Denn ab dem 1. Mai 2022 werden die Kosten für die Girokonten erhöht. Das „Giro Privat Komfort“ kostet dann beispielsweise 9 Euro anstatt wie bisher 7,80 Euro.

Bier wird teurer

Den bierverliebten Bayern bricht es das Herz – ab Mai wird auch das Bier teurer. Immer mehr Brauereien erhöhen ihre Bierpreise. Nachdem die großen Brauerein Krombacher und Veltins schon im April ihr Angebot verteuert haben, ziehen jetzt andere Bierhersteller nach. Auslöser dafür sind die Rohstoffpreise für die Herstellung und die steigenden Kosten für Verpackung und Logistik.

Grundpreise im Supermarkt: Mehr Transparenz

Bisher konnten Grundpreise in Gramm, Kilo oder Liter angegeben werden. Aber ab dem Mai gibt es eine Änderung im Einzelhandel - eine Änderung, die für mehr Transparenz sorgen soll. Denn jetzt müssen Supermärkte und Lebensmittelgeschäfte ihre Preise einheitlich in Kilogramm angeben, damit der Vergleich besser zu erkennen ist.

Auch bei den Rabatten soll es künftig transparenter werden. Bei Lebensmitteln, deren Mindesthaltbarkeitsdatum näher rückt, soll angegeben werden, um viel Prozent der Preis gesenkt wurde.

Online-Shopping: Neues Gesetz

Wie sind eigentlich die bereitgestellten Sortierungskriterien zustande gekommen? Das müssen Anbieter künftig deutlicher auf ihren Online-Shopping-Plattformen ausweisen. Außerdem sind solche Anbieter jetzt verpflichtet, die Echtheit ihrer Produkt-Bewertungen zu garantieren und das Verbot von gefälschten Rezensionen stärker zu prüfen.

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