29.01.2018

Teilnahmebedingungen „Radio Arabella teilt bei Gewinn des Euro Jackpots am 02.02.2018“ vom 29.01.2018

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für die Teilnahme an der Gewinnaktion „Radio Arabella teilt bei Gewinn des Eurojackpots am 02.02.2018“ auf der Radio Arabella Facebook-Seite ( https://www.facebook.com/radioarabellamuenchen) vom 29.01.2018

Mit der Teilnahme an der Gewinnaktion erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Bedingungen einverstanden.

  1. Die Gewinnaktion steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger ggf. bereitgestellter Informationen ist nicht Facebook, sondern die Radio Arabella Studiobetriebsges. mbH.
  2. Veranstalter der Gewinnaktion ist die Radio Arabella Studiobetriebsges. mbH, Paul-Heyse-Str. 2-4, 80336 (nachfolgend „Veranstalter“ oder „Radio Arabella“ genannt). Radio Arabella München nimmt an dem Gewinnspiel „Eurojackpot“ am 02.02.2018 teil und händigt bei einem etwaigen Gewinn des Hauptgewinnes der Lotterie den Gewinn gleichmäßig auf alle weiteren Teilnehmer aus, die den dazugehörigen Facebook-Post kommentiert haben. Das bedeutet, jeder Teilnehmer bekommt am Ende den gleichen Betrag. Der etwaige Gewinn wird auf das Konto der Teilnehmer überwiesen. Der Gewinn wird nur solchen Teilnehmern ausgehändigt, die die Teilnahmebedingungen einhalten.
  3. Die Teilnahme ist vom 29.01.2018 ab 15.30 Uhr möglich und endet am 02.02.2018 um 19.00 Uhr.
  4. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind alle Angestellten, Mitarbeiter und Berater der Radio Arabella Studiobetriebsges. mbH. Dies gilt ebenso für die Familienangehörigen der genannten Personen. Das Mindestalter für die Teilnahme an der Aktion beträgt 18 Jahre.
  5. Radio Arabella ist berechtigt, Teilnehmer bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Verdacht der Manipulation von der Teilnahme an der Aktion auszuschließen. Rechtliche Schritte bleiben vorbehalten. Liegen die Voraussetzungen für einen Teilnahmeausschluss vor, so ist Radio Arabella berechtigt, gewährte Gewinne zurück zu fordern. Aus dem Ausschluss bei Vorliegen berechtigter Gründe entstehen keinerlei Ansprüche der Teilnehmer. Liegt ein wichtiger Grund vor, hat der Veranstalter zudem das Recht, die Aktion ohne Vorankündigung zu beenden oder zu unterbrechen.
  6. Radio Arabella ist stets bemüht, in technisch einwandfreier Qualität zu veröffentlichen und korrekte Aussagen zu machen. Radio Arabella haftet jedoch nicht für Fehlaussagen (z.B. zum Gewinn) oder technisch bedingte Fehler im Zusammenhang mit der Gewinnentscheidung.
  7. Ein Gewinnersatz ist ausgeschlossen. Der Anspruch auf den Gewinn kann nicht abgetreten werden. Der Veranstalter haftet nicht für Sach- und Rechtsmängel an den Gewinnen oder durch deren Nutzung verursachte Schäden und wird spätestens mit Aushändigung der Gewinne von allen Verpflichtungen frei gestellt.
  8. Radio Arabella wird Gewinne nur an Personen ausgeben, die alle Voraussetzungen dieser Teilnahmebedingungen erfüllen. Der Rechtsweg ist für die Durchführung der Gewinnaktion, die Gewinnentscheidung und auch die Gewährung des Gewinns ausgeschlossen. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
  9. Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Geltung der übrigen Teilnahmebedingungen davon unberührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt eine im Einzelfall angemessene Regelung, die dem Zweck der ungültigen Bestimmungen am ehesten entspricht.

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