Trotz Musik- und Tanzverbots in Bayern wird der Bund für Geistesfreiheit München (bfg München) an den sogenannten „Stillen Tagen“ – Allerheiligen, Volkstrauertag, Buß- und Bettag, Totensonntag – in acht Münchner Clubs und Bars auf 19 Veranstaltungen feiern.
Konzerte und andere Musikevents werden jeweils nach Einzelfall bewertet. Wenn sie dem Charakter eines stillen Tages entsprechen, sind sie erlaubt. Über eine Genehmigung entscheidet in München das Kreisverwaltungsreferat. Heavy-Metal-Konzerte oder Hardrock werden an diesen Tagen eher nicht geduldet, dafür sind klassische Konzerte meist problemlos durchführbar. Bei Popmusik, Jazz oder Schlager kommt es auf das gespielte Repertoire an. Der Veranstalter muss sich das genehmigen lassen.
Kabarett-, Variete- und Zirkusshows sind hingegen erlaubt, denn die gesetzliche Regelung betrifft das Tanzen zu lauter Musik. Daher sind auch Sportevents möglich – bis auf zwei Ausnahmen: Buß- und Bettag und Karfreitag.
Und was ist mit einer privaten Feier wie Hochzeiten? Hier seid Ihr eigentlich immer auf der sicheren Seite, wenn ihr Gäste einladet und nicht jeder Zugang hat – denn das Tanzverbot gilt für öffentliche Veranstaltungen. Wenn Ihr Zweifel habt, fragt lieber vorher beim Kreisverwaltungsreferat nach.
Allerheiligen – Freitag, 1. November 2024
Volkstrauertag – Sonntag, 17. November 2024
Buß- und Bettag – Mittwoch, 20. November 2024
Totensonntag – Sonntag, 24. November 2024
Heiliger Abend – Dienstag, 24. Dezember 2024
Aschermittwoch – Mittwoch, 5. März 2025
Gründonnerstag – Donnerstag, 17. April 2025
Karfreitag – Freitag, 18. April 2025 (ab 0 Uhr)
Karsamstag – Samstag, 19. April 2025 (ab 0 Uhr)