Einige bisher eher mit einer kleinen Strafe geahndeten Vergehen nach der StVO könnten nun für Verkehrssünder richtig teuer werden:
Kostete es bisher nur zwischen 15 und 30 Euro, wenn man sein Auto in zweiter Reihe, auf einem Gehweg, Radweg oder Schutzstreifen abstellte, sollen in Zukunft 100 Euro Strafe fällig sein
Hier wird – auch aufgrund der vermehrten medialen Diskussion in der letzten Zeit – richtig zugelangt: Für Rettungsgassenverweigerer oder -behinderer wird nach Medienberichten ein Bußgeld von 320 Euro fällig.
Auf Busspuren wird es voller: Ähnlich wie bei einer österreichischen Regelung dürfen auch mit mindestens drei Insassen bestückte Fahrzeuge -sogenannte Fahrgemeinschaften- diese Spur benutzen, auch für E-Tretroller soll sie benutzbar sein.
Ein ganz besonderes Anliegen von Bundesminister Scheuer. Erreichen will er dies unter anderem mit einem neuen Verkehrsschild, dass in bestimmtem Bereichen das Überholen von Zweirädern verbietet.
Schnell gehen soll es auch: Ein In-Kraft-treten der Regelungen bzw. der Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist wohl noch für 2019 geplant.