Bild: Peter Kneffel
Das Bundesverwaltungsgericht hat ein Urteil gefällt! 22.11.2022

Strenge Corona-Ausgangsbeschränkungen in Bayern waren unverhältnismäßig

In dem Prozess ging es um Verordnungen, die Bayern im März und April 2020 erlassen hatten. In der ersten Corona-Welle wurden in Bayern  Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen festgelegt. Mehrere Menschen hatten dagegen geklagt.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Die damalige Ausgangsbeschränkung sei mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar, heißt es. Die Richter wiesen damit eine Revision der Staatsregierung gegen ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zurück. Laut Gericht sind solche Maßnahmen nur zulässig, wenn keine anderen wirksamen Maßnahmen zur Verfügung stehen. Der Unterscheidung zwischen dem Verlassen der Wohnung aus triftigem Grund und dem Verlangen nach einem Aufenthalt im Freien ohne Kontakt zu anderen, konnte das Gericht nicht folgen. Bayern war mit seiner Regelung über den damaligen Bund-Länder-Beschluss hinausgegangen.

Was mit den bisher verhängten Bußgeldern passiert, muss jetzt geklärt werden.

 

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