Ein Schlüsselanhänger mit dem Logo der Online-Plattform Airbnb hängt an einem Schlüssel in einem Türschloss. Foto: Jens Kalaene/Archiv
13.12.2018

Airbnb muss Adressdaten an die Stadt München geben

Update:

Die Online-Buchungsplattform Airbnb muss der Stadt München die Namen und Adressen von Anbietern illegal genutzter Ferienwohnungen preisgeben. Wie das Verwaltungsgericht München am Donnerstag mitteilte, haben die Richter am Vortag eine Klage des US-amerikanischen Unternehmens gegen eine entsprechende Anordnung der Stadt abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Behörden der bayerischen Landeshauptstadt können somit die Daten aller privaten Unterkünfte bei Airbnb anfordern, die länger als acht Wochen im Zeitraum von Januar 2017 bis einschließlich Juli 2018 als Ferienwohnung angeboten worden sind.

Airbnb bedauerte das Urteil und kündigte an, weitere Schritte prüfen zu wollen.


Die Anbieter der Wohnungen erhoffen sich so ein üppiges zusätzliches Nebeneinkommen – die Stadtverwaltung von München will aber an ihre Namen und Adressen. Wer nämlich länger als acht Wochen im Jahr seine Wohnung als Ferienwohnung anbietet, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Der größte Anbieter, die US-amerikanische Buchungsplattform Airbnb, wehrt sich vor dem Verwaltungsgericht München mit einer Klage gegen das Auskunftsbegehren der Stadt München. Die Entscheidung in dem Streit zwischen Stadt und Airbnb wird an diesem Donnerstag verkündet.

In seinem Schreiben hatte das städtische Sozialreferat das Unternehmen aufgefordert, die Namen und Adressen der Anbieter sowie die Anzahl der Buchungen von Januar 2017 bis einschließlich Juli 2018 preiszugeben. Die Europazentrale von Airbnb mit Sitz in Irland kam der Forderung nicht nach. Die irischen Behörden seien rechtlich zuständig und nicht die Münchner Stadtverwaltung, erklärten die Anwälte des Konzerns in der mündlichen Verhandlung am Mittwoch. Die Vorsitzende Richterin entgegnete: «Soll die Stadt München nach irischem Recht vorgehen?»

Die Forderung des Sozialreferats sei ein «massiver Eingriff» in die Kunden-Datenbank von Airbnb, so die Anwälte. Das Vertrauen der Anbieter und Urlauber gehe so verloren. Vor Gericht betonten die Vertreter der Plattform und der Stadt, weitere Gespräche über eine gemeinsame Lösung führen zu wollen.

Seit Jahren ärgert sich das Münchner Sozialreferat über die sogenannte Zweckentfremdung, weil so dringend notwendiger Wohnraum in der Millionenstadt fehle. 2017 sind nach Angaben der Behörde 298 bis dahin zweckentfremdete Wohnungen wieder dem freien Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt worden – sie sind also wieder von dauerhaften Mietern bewohnt.


dpa-infocom

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