16.01.2013

Streit um Radarwarngerät vor Gericht

16.01.2013, 9:08 Uhr

Er gibt an, er habe das Gerät nur im Ausland benutzen wollen und es sei auch nicht betriebsbereit gewesen. Nach Angaben des Automobilclubs ADAC dürfen derartige Warngeräte höchstens noch in der Packung verschweißt oder im Kofferraum mitgeführt werden.

Sind sie jederzeit einsetzbar, bedeutet das bei Entdeckung ein Bußgeld von 75 Euro und vier Punkte in Flensburg. Gleiches gilt auch für Navigationsgeräte mit Radar- Warnfunktion. Auch die könnten beschlagnahmt werden, wenn sie so eingestellt sind, dass sie auf Blitzer hinweisen.

dpa-infocom / ak

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