Ein lauter Knall, brennendes Stroh – die Entschärfung einer Fliegerbombe verursacht im August 2012 viele Schäden. Vor dem Oberlandesgericht geht es um die Frage: Wer haftet? Die Richter sind sich einig, trotzdem geht das Verfahren in die Verlängerung.
Die Richter am Oberlandesgericht München (OLG) erklärten am Donnerstag zwar, ihrer Meinung nach hafte die beklagte Stadt München nicht für die damals entstandenen Schäden. Vielmehr könne die klagende Versicherung vom Freistaat Bayern die Kosten zurückfordern. Die Parteien haben jetzt aber vier Wochen Zeit, sich zur Auffassung des OLGs zu äußern. Erst dann entscheidet sich das weitere Vorgehen des Gerichts. Wann ein
Urteil zu erwarten ist, konnte eine Gerichtssprecherin nicht sagen.
Im August 2012 war eine 250 Kilogramm schwere Fliegerbombe im Münchner Stadtteil Schwabing entdeckt worden. Eine Fachfirma sprengte das Relikt aus dem Zweiten Weltkrieg und nutzte zur Dämmung der Detonation Stroh. Dieses entzündete sich und verteilte sich durch die Druckwelle. Eine Boutique brannte dabei völlig aus. Auch ein Getränkeladen sowie ein Aufnahme- und Tonstudio wurden beschädigt.
Die Axa-Versicherung hatte mehr als 400 000 Euro gezahlt, die sie mit ihrer Klage von der Stadt München ersetzt haben will. Die Versicherung meint, die Sprengung sei überhaupt nicht nötig gewesen und auch noch grob fehlerhaft durchgeführt worden. Zudem habe es
nicht dem Stand der Technik entsprochen, mit Stroh zu dämmen. Stattdessen hätten Sand- oder Wassersäcke verwendet werden müssen.
Bereits im Dezember hatten die OLG-Richter von Kompetenzstreitigkeiten zwischen Stadt und Freistaat gesprochen. Die Frage, ob Stadt oder Land die Verantwortung für eine Fliegerbomben-Entschärfung trage, müsse eigentlich ein Gesetz eindeutig regeln, hatte der Vorsitzende Richter damals gesagt. Dafür hatten die Richter den Landtag in der Pflicht gesehen.
Das Münchner Landgericht hatte die Klage in erster Instanz unter anderem deshalb abgewiesen, weil die Stadt nicht die richtige Beklagte sei. Vielmehr habe das Handeln der Sprengfirma hoheitlichen Charakter und falle in den Zuständigkeitsbereich des bayerischen Innenministeriums. Dagegen ist die Versicherung in Berufung vor das OLG gegangen.