14.05.2013

Streit um Aussage von Pilot im Startbahn-Prozess

14.05.2013, 15:07 Uhr

Der 45-Jährige wollte am Dienstag vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München seine Erfahrungen bei rund 1500 Starts und Landungen auf dem Airport schildern. Der Bund Naturschutz in Bayern (BN) hatte den Kapitän als Beleg dafür aufgeboten, dass es entgegen den Behauptungen der Flughafenbetreiber kaum zu Engpässen bei Starts und Landungen kommt. Die Flughafen-Anwälte beantragten jedoch die Ablehnung des Piloten als Sachbeistand.

Nach eingehender Beratung entschied das Gericht, dass es den Flugkapitän erst aussagen lassen wird, wenn er eine Genehmigung seines Arbeitgebers vorlegt. Denn es bestehe die Gefahr, dass der Pilot Betriebsgeheimnisse seiner Fluggesellschaft preisgeben und er sich dadurch einer Verletzung seines Dienstvertrages schuldig machen könne. «Wir machen uns nicht zum Handlanger einer möglichen Straftat», sagte der Vorsitzende Richter Erwin Allesch.

Der VGH verhandelt seit März über eine Reihe von Klagen gegen die Baugenehmigung für die dritte Piste. Zahlreiche Kommunen, der BN und Privatkläger wollen das Milliardenprojekt zu Fall bringen. Bund und Freistaat halten trotz massiver Proteste an der Startbahn fest. Die Stadt München als dritter Airport-Gesellschafter ist durch das Nein bei einem Startbahn-Bürgerentscheid an das Veto gebunden.

dpa-infocom / ie

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