Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung wegen Totschlags und Mordes, eine lebenslange Freiheitsstrafe und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert.
Ihre Leichen wurden bislang nicht gefunden, der Angeklagte hat die Vorwürfe bestritten und einen Freispruch für sich selbst gefordert. Das Gericht aber hat am Dienstag entschieden:
Nach der Beweisaufnahme sind wir überzeugt, dass die beiden Frauen tot sind.
Der Angeklagte hat das Urteil regungslos entgegen genommen.