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Das ist neu 30.08.2024

Steuererklärung, Abgasnorm und Warntag: Das ändert sich im September

Im September 2024 treten zahlreiche neue Regelungen und Gesetze in Kraft. Hier sind die wichtigsten Änderungen zusammengefasst:

Abgabefrist für Steuererklärungen

Steuerpflichtige, die ihre Steuererklärung ohne Steuerberater oder Lohnsteuerhilfe-Verein erstellen, müssen diese bis zum 31. August 2024 einreichen. Da dieser Tag ein Samstag ist, verschiebt sich die Frist auf Montag, den 2. September 2024. Für alle anderen Steuerpflichtigen bleibt die Frist bis Ende Mai 2025 bestehen.

Organspendeausweis über Krankenkassen-Apps

Bis Ende September 2024 können Versicherte ihre Entscheidung zur Organspende über die Apps ihrer Krankenkassen treffen. Voraussetzung ist ein Personalausweis mit Online-Funktion. Alternativ kann die Registrierung über eine entsprechende Website erfolgen.

Strengere Abgasnormen für Neuzulassungen

Ab dem 1. September 2024 müssen neu zugelassene Fahrzeuge die Abgasnorm Euro 6e erfüllen. Diese Regelung gilt für Erstzulassungen bis Ende 2025 und wird anschließend durch die nächste Stufe ersetzt.

Frist für Schlussabrechnungen von Corona-Hilfen

Empfänger von staatlichen Corona-Hilfen haben bis Ende September Zeit, ihre Schlussabrechnungen einzureichen. Diese Überprüfung stellt sicher, dass die erhaltenen Zuschüsse korrekt waren. Gegebenenfalls müssen Nachzahlungen oder Rückerstattungen erfolgen.

Einreichung von Belegen für Heizungsförderung

Ab Ende September 2024 können die ersten Rechnungen und Belege für KfW-Heizungen eingereicht werden. Zuschüsse werden zunächst an Eigentümer von Einfamilienhäusern ausgezahlt, die das Haus selbst nutzen, wobei die Auszahlung bereits Ende Oktober 2024 erfolgt.

Prüfung der Erdgasheizung

Eigentümer von Gebäuden mit Erdgasheizung müssen diese bis Mitte September 2024 überprüfen und gegebenenfalls optimieren lassen. Die Prüfung muss von Fachleuten wie Schornsteinfegern oder anerkannten Energieberatern durchgeführt werden, es sei denn, eine vergleichbare Prüfung fand in den letzten zwei Jahren statt.

Ende der Reservierungspflicht für Auslandszüge

Ab dem 1. September 2024 entfällt die Reservierungspflicht für fast alle Auslands-Zugverbindungen, die während der Sommermonate galt. Ausgenommen bleibt jedoch die Strecke München-Zürich, für die die Reservierungspflicht bis zum 5. Oktober 2024 bestehen bleibt.

Bundestag und Schulferien

Der Bundestag tritt nach der Sommerpause am 9. September 2024 zu seiner Haushaltswoche zusammen. Gleichzeitig enden in Bayern am 9. September die Sommerferien, sodass die Schüler am 10. September wieder zur Schule müssen.

Änderungen für Autofahrer

Ab dem 1. September 2024 gilt für Neuzulassungen die Abgasnorm Euro 6e, die ein strengeres Messverfahren beinhaltet, während die Grenzwerte für Diesel- und Benzinmotoren unverändert bleiben.

Flächendeckende Einführung des E-Rezepts

Das E-Rezept wird ab September 2024 auch für Privatversicherte flächendeckend eingeführt. Diese können es entweder über einen Ausdruck aus der Arztpraxis oder über eine App einlösen. Eine neue Krankenkarte mit Chip wird jedoch nicht ausgegeben.

Kindersitze

Ab September 2024 dürfen Kindersitze mit der Kennzeichnung „R 44“ nicht mehr verkauft werden, da sie nicht den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechen. Bestehende Sitze können jedoch weiterhin genutzt werden.

Bundesweiter Warntag

Am Donnerstag, dem 12. September 2024, um 11:00 Uhr werden in ganz Bayern verschiedene Warnsysteme getestet. Dies dient der Überprüfung und Koordination der Katastrophenschutz-Sirenen.

Wiesn

Ab dem 21. September zieht es viele Münchner und Touristen wieder auf die Theresienwiese. Bis zum 06. Oktober findet heuer das Oktoberfest statt.

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