Wie im übrigen öffentlichen Leben setzt Bayern zur Verhinderung von Corona-Infektionen auch im Schulbetrieb nach den Ferien auf den verbindlichen Einsatz von Masken.
Das Kabinett beschloss am Dienstag, 01. September 2020, eine generelle Maskenpflicht für alle weiterführenden Schulen für die ersten neun Schultage nach den Sommerferien sowie auch in den Wochen darüber hinaus für alle Personen auf einem Schulgelände. Der erste Schultag in Bayern ist am kommenden Dienstag (08. September). Für rund 1,7 Millionen Schüler geht dann das neue Schuljahr an den rund 6.200 Schulen im Land los.
• Auf dem Schulweg, im Schulhof und im ÖPNV gilt die Maskenpflicht.
• Im Unterricht wird es für die Grundschulen generell keine Maskenpflicht geben.
• Weiterführende Schulen: In den ersten neun Schultagen gilt eine generelle, temporäre Maskenpflicht. Danach nur dann, wenn es das Infektionsgeschehen erfordert.
Einzig Lehrer und Schüler an Grundschulen sind in den ersten neun Tagen zunächst von der Maskenpflicht im Unterricht ausgenommen. Das kann sich aber bei stark steigenden Corona-Fallzahlen in Bayern ändern. Sollte in einer Region der Grenzwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche überschritten werde, «gäbe es im Präsenzunterricht eine Maskenpflicht für alle, auch für Grundschüler», sagte Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) am Dienstag nach einer Sitzung des Kabinetts in München.
Das Corona-Schulkonzept der Staatsregierung setzt auf einen Stufenplan, der je nach lokaler Infektionslage verschiedene Maßnahmen zum Infektionsschutz vorsieht: Bei besagtem Wert von mehr als 50 Neuinfektionen in einer Woche muss vor Ort von den Schulträgern und dem Gesundheitsamt entschieden werden, ob Schulkassen wieder wechselweise vom Präsenzunterricht in das Lernen zu Hause übergehen. Dies ist etwa dann notwendig, wenn die Räumlichkeiten keinen Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zwischen den Schülern erlauben.
Um in den Schulen eine möglichst hohe Sicherheit zu erreichen, setzt Bayern zudem auf feste Klassenformationen, Durchmischungen etwa wegen verschiedener Kursangebote, soll es keine geben. Zudem sind die Schulen gehalten, viel und regelmäßig zu lüften. Wenn möglich sollen auch moderne Luftreinigungssysteme zum Einsatz kommen. Zwischen dem 24. August und dem 18. September 2020 erhalten Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal zudem die Möglichkeit zur Teilnahme an kostenlosen Reihentestungen auf Covid-19.
Bereits ab 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner soll zudem an allen weiterführenden Schulen wieder eine Maskenpflicht im Unterricht eingeführt werden – auch hier kann die Schule dies nur umgehen, wenn die Räumlichkeiten als Alternative den Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Schülern ermöglichen.
Zunächst bis zu den Herbstferien, diese beginnen am 31. Oktober, wolle der Freistaat den Kommunen die Zusatzkosten für zusätzliche Schulbusse erstatten, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU). Dafür stehen 15 Millionen Euro bereit. Auf diese Weise sollen überfüllte Fahrten verhindert werden. Auch in den Bussen gilt die Maskenpflicht für alle Schüler. Herrmann betonte, dass es zudem sinnvoll wäre, den Schulbeginn zu staffeln. Dadurch werde die Anfahrt in der Frühe und der Schülerauflauf in den Pausen entzerrt, dies helfe auch in den Ballungszentren, wo viele Schüler zur Anfahrt S-Bahnen und U-Bahnen sowie normale Linienbusse nutzten.
Für den Fall, dass es doch zu Schulschließungen kommt, dies war nach den Ferien auch in anderen Bundesländern immer wieder der Fall, sollen neue Standards im Distanzunterricht und verbesserte technische Angebote Probleme wie im Frühjahr verhindern. Landesweit sollen 250.000 neue Computer und Laptops für Schüler und 120.000 für Lehrer angeschafft und verteilt werden.
Was passiert, wenn an einer Schule ein Corona-Fall auftritt, entscheidet das örtliche Gesundheitsamt. Dazu werden mit Hilfe von Tests Informationsketten nachvollzogen und entsprechende Maßnahmen ergriffen. Das kann die Quarantäne einer Lerngruppe, Klasse oder auch die Schließung der gesamten Schule bedeuten.