Der Bau einer Flüchtlingsunterkunft in dem Gewerbegebiet in Neuperlach war 2014 vom Stadtrat beschlossen worden. Anwohner protestierten.
Die Fronten seien verhärtet gewesen, sagte die für Soziales zuständige Dritte Bürgermeisterin Christine Strobl (SPD) am Montag. «Es lief eine Klage von Anwohnern.» Deshalb habe es im Juni ein Gespräch im Rathaus mit Anwohnern, Bezirksausschuss und Verwaltung gegeben. Dabei sei ein Lärmschutz als Kompromiss ausgehandelt worden, damit die Unterkunft endlich gebaut werden konnte. Es habe bereits ein Gutachten gegeben, das einen Lärmschutz für die Anwohner als notwendig erachtete. Der «Münchner Merkur» hatte am Wochenende zuerst über die vier Mauer hohe Wand berichtet.
«Wir haben bei Flüchtlingsunterkünften immer mal wieder Probleme. Das ist einfach so. Manchmal geht es auch vor Gericht, aber bisher konnten strittige Fragen immer gütlich gelöst werden», sagte Strobl. Die Bürgermeisterin betonte, die neue Unterkunft sei keineswegs rundum von einer Mauer umgeben: «Die Mauer steht nur an einer Seite, zu den Einfamilienhäusern hin.» Die Flüchtlinge könnte sich frei bewegen und aus- und eingehen wie sie wollten. «Im Übrigen sind unsere Unterkünfte immer eingezäunt, weil wir nicht wollen, dass jeder von außen reingehen kann.»
München stehe mit seiner Flüchtlingspolitik sehr gut da, betonte Strobl. «Willkommenskultur ist für mich, dass die Leute angemessen untergebracht werden, also nicht in Massenunterkünften. Die Menschen bekommen freiwillige Leistungen von der Stadt, wir bezahlen alle Sprachkurse.» Zudem gebe es eine eigene Berufsschule für Flüchtlinge. «München muss sich da überhaupt keine Vorwürfe machen lassen.»
Unterkunft für unbegleitete Minderjährige (uM) in der Nailastraße
Die ursprünglichen Planungen in 2014, in der Nailastraße eine Gemeinschaftsunterkunft für bis zu 200 Flüchtlinge zu bauen, wurden mit dem Stadtratsbeschluss vom 01.07.2015 geändert. Zum 01.01.2016 sollte demnach an diesem Standort eine Einrichtung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge mit bis zu 160 Plätzen entstehen.
Die Lärmschutzwand basiert auf einem Schallschutzgutachten und einer gütlichen Einigung vor Gericht. Es handelt sich bei dem gerichtlichen Vergleich um einen Einzelfall aufgrund der besonderen Lage der Unterkunft. Um den Schallschutzvorgaben zu entsprechen , wird die rund 4 Meter hohe Wand auf einem Wall errichtet, wodurch sie auf der einen Seite der Unterkunft noch etwas höher wirkt. Das Gelände der Flüchtlingsunterkunft liegt tiefer als die angrenzenden Häuser. Bei der Gestaltung und Nutzung der Lärmschutzwand, die nicht das gesamte Gelände umschließt, sondern nur auf einer Seite errichtet wird, wurde den richterlichen Vorgaben entsprochen, wonach die Wand nicht für Freizeitnutzungen wie Klettern zur Verfügung stehen dürfe. Sie müsse so gestaltet werden , dass sie sich nicht für Ballwurfspiele eignet. Diesen Vorgaben ist beim Bau entsprochen worden.
Die Lärmschutzwand stellt daher einen Kompromiss aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und Vorgaben des Gerichtes dar und ist kein Präzedenzfall für andere Unterkünfte. Im weiteren Verlauf der Baumaßnahmen soll die Lärmschutzwand noch mit Rankpflanzen begrünt und optisch verschönert werden.
Ziel war es, einen verträglichen Kompromiss zu erreichen, der die geplante Unterkunft von Flüchtlingen ermöglicht, gleichzeitig unterschiedliche Interessen befriedet und dem Gericht einen für alle Seiten gangbaren Weg aufzeigt.