23.07.2019

München: Feuerwerk-Verbot in der Fußgängerzone

Das Feuerwerk-Verbot jetzt amtlich: Haufenweise Müll, Luftverschmutzung und Lärm – das alles verursachen Feuerwerke. Deshalb hat die Stadt München heute beschlossen, dass in der Fußgängerzone zwischen Stachus und Marienplatz kein privates Feuerwerk mehr gezündet werden darf. Das gilt schon zum kommenden Jahreswechsel.

Das Feuerwerk-Verbot kann die Stadt aufgrund der Sicherheitslage verhängen. Die Polizei hat die Lage in der Fußgängerzone als unhaltbar eingeschätzt und sieht dringenden Handlungsbedarf. Deshalb ist es überhaupt möglich die Verbots-Zone einzurichten.

Dazu sagt SPD-Stadtrat Christian Vorländer:

„Die Belastung durch Feuerwerke zum Jahreswechsel hat in den letzten Jahren immer mehr zugenommen: Starke Luftverschmutzung und Lärmbelastung sowie tonnenweise Müll waren die Folge, in bestimmten Bereichen wie der Fußgängerzone in der Altstadt nahm die Böllerei gesundheitsgefährdende Ausmaße an. Das hat zu einem Bewusstseinswandel in der Bevölkerung geführt.“

Auch Böller werden verboten

Außerdem sind zum Jahreswechsel 2019/2020 auch außerhalb der Fußgängerzone Böller mit ausschließlicher Knallwirkung – also solche, die nur Krach und Staub verursachen – verboten.  Dieses Verbot gilt in „dicht besiedelten Innenstadtgebieten“. Wie das Verbot kontrolliert werden soll, ist noch nicht bekannt.

Die Stadt möchte aber kein Spielverderber sein. Es wird geprüft, ob es künftig stattdessen eine LED- und Lasershow geben kann.

Ein komplettes Feuerwerks-Verbot  kann die Stadt nicht verhängen. Das wird auf Bundesebene geregelt. Für eine entsprechende Gesetzesänderung soll sich Oberbürgermeister Reiter einsetzen.


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