Die Münchner Sportvereine und auch die städtischen Freizeitsportanlagen dürfen ihre Freisportbereiche jetzt wieder öffnen – unter bestimmten Voraussetzungen.
Wer dann dort zum Sport geht, muss nichtsdestotrotz ein paar Dinge beachten: Unter anderem ist es hilfreich, bereits in Sportkleidung aus dem Haus zu gehen – Duschen, Umkleiden oder Gemeinschaftsräume von Sportvereinen müssen nämlich geschlossen bleiben. Auch Sporthallen bleiben zu.
Einzelsportarten wie beispielsweise Golf oder Tennis sind ab dem 11. Mai wieder erlaubt. Dabei sind außerdem die Hygienevorgaben strikt zu beachten: Unter anderem darf das Training nur im Freien und mit insgesamt höchstens fünf Personen stattfinden.
Auch muss dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Für Sportgeräte, zum Beispiel Bälle, gibt es ebenfalls gewisse Hygienevorgaben zu beachten. Um die Einhaltung der Regeln muss sich der Verein kümmern – zum Beispiel, indem Trainer als Aufsichtskräfte beim Training dabei sind.
Damit die Mindestanzahl der Personen beim Sport nicht überschritten wird, empfiehlt die Stadt den Vereinen, einen Plan zu erstellen, der regelt, welche Sportgruppen wann die Anlagen nutzen dürfen.
Wer Fußball oder Volleyball spielt, darf die Außensportanlagen dennoch nutzen – um sich für seinen Mannschaftssport fit zu halten. Zum Beispiel können dort Taktik, Technik- oder Konditionstraining geübt werden. Auch dabei müssen die Hygienevorgaben eingehalten werden.